Kinderzahnheilkunde

In unserer Praxis vertreten wir die Meinung, dass Kinder eine spezielle einfühlsame Herangehensweise an die Behandlung brauchen. Die ersten positiven sowie negativen Erfahrungen beeinflussen das Verständnis von Mundhygiene und Zahngesundheit Ihres Kindes lebenslang. Mit viel Zuwendung und Einfühlungsvermögen setzten wir uns als Ziel die möglichen Ängste und schlechten Erfahrungen Ihres Kindes zu minimieren oder gänzlich zu vermeiden. Bereits die Pflege der Milchzähne ist ausgesprochen wichtig. Krankhafte Veränderung der Milchzähne können sogar zu den Folgeschäden in dem bleibenden Gebiss führen (z. B. Zahnfehlstellungen, Sprachprobleme).

In diesem Teilbereich der Zahnmedizin bieten wir Ihnen in unserer Praxis folgende Leistungen an:

  • Kindergerechten Umgang mit unseren kleinen Patienten
  • Aufklärung der Eltern zum Thema Kinderzahnheilkunde
    (Zähneputzen, Milchzahnpflege u. v. m.) mehr Informationen
  • Fluoridierung
  • Fissurenversiegelungen mehr Informationen
  • Kinderprothesen
  • Milchzahnkronen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Kinderprothesen
  • Lippenbändchen-Durchtrennung
  • Platzhalter

Aufklärung der Eltern

Die richtige Zahnerziehung Ihrer Kinder liegt in Ihren Händen!

Bereits ab der Geburt ist Ihr Kind vielen unterschiedlichen Gefahren wie Karies oder Paradontitis ausgesetzt. Sie könnten diese reduzieren, in dem Sie zum Beispiel kein Geschirr mit Ihrem Kind teilen – somit vermeiden Sie die Übertragung von pathogenen Erregern (Krankheitserregen). Das Gleiche Prinzip gilt auch für den Schnuller.

Ihr Kind sollte am besten eine eigene Zahnpaste benutzen – eine spezielle Kinderzahnpasta. Der Fluoridgehalt dieser ist im Vergleich zu der Erwachsenenzahnpasta deutlich reduziert. Dadurch können Zahnschäden schon im Kleinkindesalter reduziert werden.

Wir raten Ihnen außerdem drauf zu achten, dass Ihr Kind die Einnahme von stark gesüßter Nahrung sowie Getränken minimalisiert. Diese erhöhen um Einiges das Kariesrisiko!

Das wichtigste ist aber, dass Sie selbst das Vorbild für Ihr Kind darstellen! Zeigen Sie ihm zum Beispiel die richtige Putztechnik (wir helfen Ihnen gern dabei), ritualisieren Sie die Zahnpflege mit Ihrem Kind gemeinsam (immer gleiche Putzdauer, immer Frühs und Abends um die gleiche Zeit).

Falls Sie weitere Fragen zu den unterstützenden Maßnahmen hätten, stehen wir Ihnen gern in unserer Praxis zur Verfügung, denn wir wissen – Kinder sind unser Ein und Alles!

Fissurenversiegelungen

Bei einer Fissurenversiegelung handelt es sich um das Auftragen einer dünnen Schicht aus Kunststoff auf die Fissuren der Zähne. Unter Fissuren versteht man kleine Einkerbungen auf den Kauflächen der Zähnen. Versiegelt werden meist die Fissuren der hinteren bleibenden Backenzähnen. Die Fissurenversiegelung minimiert das Risiko der Kariesbildung und gehört somit zu den Maßnahmen der Kariesprophylaxe. Wichtig ist dabei zu wissen, dass eine Fissurenversiegelung trotzdem, genauso wie keine andere Maßnahme in der Zahnmedizin, keinen hundertprozentigen Schutz für Ihre Zähne bietet. Genau deswegen sind weitere regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt notwendig. Hierbei wird der aktuelle Zustand der Versiegelung kontrolliert und gegebenenfalls aufgefüllt.

Am Anfang der Behandlung werden die Zähne gereinigt (Entfernung von Zahnstein und Zahnbelägen). Im weiteren Verlauf werden die Zähne getrocknet, um die Speichelbildung in den Fissuren zu vermeiden. Als nächstes wird ein Phosphorsäuregel auf die Zähne aufgetragen. Das Gel sorgt für das Anrauen der Zähne und dadurch einen besseren Halt der Versiegelung auf der Zahnoberfläche. Am Ende der Behandlung wird das Gel abgespült und die Zähne wieder getrocknet. Abschließend folgt das Auftragen des Versiegelungsmittels und des Versiegelungsmaterials (selbsthärtend).

Fissureversigelungen werden meist ab dem 6. Lebensjahr durchgeführt. Falls Sie es aber noch nicht gemacht haben, machen Sie sich keine Sorgen! Sie können eine Fissurenversiegelung auch später durchführen lassen. Voraussetzung dafür ist die Gesundheit der bleibenden Zähne. Von 6. bis 17. Lebensjahr trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für diese Behandlung. Ab dem 18. Lebensjahr sowie privatversicherten Patienten ist die Summe der Übernahme von der jeweiligen Versicherung abhängig.